Kündigung der Mitgliedschaft

Wie kann ich kündigen?

  • Regelungen zur Kündigung laut Satzung
  • 3.2.1 Der Austritt ist dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Jahresende schriftlich mitzuteilen. Weitere Details zum Austritt im Hinblick auf Beitragszahlungen werden in der Beitragsordnung geregelt
  • Regelungen zur Kündigung laut Beitragsordnung
  • § 10 Vereinsaustritt Der freiwillige Austritt muss schriftlich dem Vorstand gegenüber erklärt werden. Er ist nur zum 31.12 des Kalenderjahres, unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen, möglich. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Eine Erstattung gezahlter Beiträge bei Ende der Mitgliedschaft für ein laufendes Kalenderjahr ist ausgeschlossen.
  • Regelungen zur Abmeldung vom Spielbetrieb des Bayrischen Fußball Verbandes
  • Will ein Spieler seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen Verein als aktiver Spieler abmelden. Trotz der Abmeldung als aktiver Spieler kann dieser weiterhin Vereinsmitglied bleiben. Sollte der Spieler seine Vereinsmitgliedschaft kündigen, gilt die Beendigung der Vereinsmitgliedschaft ebenso als Abmeldung.

Schriftliche Kündigung

  • Die Kündigung muss schriftlich an die offizielle Vereinsadresse erfolgen. 
  • Die Kündigung kann kulanzweise via E-Mail an buero@fc-perlach.de erfolgen
  • Die Kündigung kann online über diesen Link erfolgen: Vereinsmitgliedschaft kündigen

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